Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle zwischen Dr. Hagemann-Training und Seminarteilnehmern geschlossenen Verträge und bestehenden Geschäftsbeziehungen gelten die nachstehenden Bedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart.

§ 1 Allgemeine Regelungen

Alle Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Schriftform gilt auch als gewahrt bei Mitteilungen per Fax oder bei Übermittlung durch E-Mail. Mündliche Abreden gelten nur, wenn Dr. Hagemann-Training sie binnen vier Werktagen in Schriftform  bestätigt. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach dem Abschluss von Verträgen.
Die  Leistungen von Dr. Hagemann –Training erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Bedingungen. Ausnahme:  die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede.

Bedingungen des Auftraggebers weisen wir hiermit ausdrücklich zurück. Die Annahme dieser Geschäftsbedingungen ohne Widerspruch werten wir als Einverständnis des Auftraggebers. Dieses gilt auch dann, wenn er in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.

§ 2 Durchführungsgarantie von Veranstaltungen

Die Durchführung jeder Veranstaltung ist Ihnen zugesichert, auch bei geringer Teilnehmerzahl. Sollte der  Referenten erkranken stellen wir – soweit dieses möglich ist – einen Ersatzreferenten.

§ 3 Seminargebühren

Die Seminargebühren enthalten das Mittagessen und die Getränke während des Seminartages. Dazu erhalten Sie eine auf das Seminar zugeschnittene Publikation von
Dr. Hagemann als auch ein Zertifikat über die Seminarteilnahme. Die Gebühren sind spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung an Dr. Hagemann-Training zu entrichten.

§ 4 Vorbehalt bei der Anmeldung von Teilnehmern

Wir behalten uns vor, Anmeldungen von beratend Tätigen oder  Mitbewerbern abzulehnen.

§ 5 Firmeninterne Seminare – Inhouse-Seminare

Alle offenen Seminare können auch firmenintern durchgeführt werden. Wir gestalten die Seminare individuell und berechnen diese nach  jeweils zu vereinbarenden Tagessätzen und dem Aufwand der Vorbereitung. Der vereinbarte individuelle Pauschalpreis gilt nur, wenn die genannte maximale Teilnahmezahl nicht überschritten wird. Wir behalten uns vor, Teilnehmende vom Seminar auszuschließen oder den vereinbarten Preis angemessen anzupassen, wenn die vereinbarte Maximalzahl der Teilnehmenden überschritten werden sollte.

§ 6 Absagen

Bei einem Rücktritt innerhalb von 6 Wochen vor Seminarbeginn stellen wir Ihnen in Rechnung:

– 30% der vereinbarten Honorarsumme bei Inhouse-Seminaren

– 30% der Seminargebühren bei offenen Seminaren, wenn kein    Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Bei einem Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Seminarbeginn stellen wir in Rechnung:

– 50% der vereinbarten Honorarsumme bei Inhouse-Seminaren.

– 50% der Seminargebühren bei offenen Seminaren, wenn kein Ersatzteilnehmer   angemeldet wird.

Bei einem Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor Seminarbeginn stellen wir in Rechnung:

– 75% der vereinbarten Honorarsumme bei Inhouse-Seminaren.

– 75% der Seminargebühren bei offenen Seminaren, wenn kein Ersatzteilnehmer   angemeldet wird.

Bei einem Rücktritt innerhalb von 1 Woche vor Seminarbeginn stellen wir in Rechnung:

– 100% der vereinbarten Honorarsumme bei Inhouse-Seminaren.

– 100% der Seminargebühren bei offenen Seminaren, wenn kein    Ersatzteilnehmer   angemeldet wird.

§ 7 Qualitätskontrolle

Direkt nach dem Seminar erhalten die Seminarteilnehmer einen Beurteilungsbogen/ Feedbackbogen.

Die Teilnehmer haben dabei die Möglichkeit, das Seminar (Inhalte, Methodik, Ablauf) zu bewerten.
Nach dem Seminar werden die ausgewertete Einschätzung des Seminars und die relevanten Beurteilungsbögen/Feedbackbögen dem Auftraggeber zugestellt.

Vier Wochen nach dem Seminar wird der Auftraggeber befragt und – stichprobenartig – eine Einschätzung der Seminarteilnehmer vorgenommen.

§ 8 Urheberrecht und Geschäftsgeheimnis

Das Urheberrecht / Copyright von Dr. Hagemann-Training an den von ihm erstellten Seminarunterlagen/Publikationen wird vom  Auftraggeber anerkannt. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der oben genannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Dr. Hagemann-Training.

Bei vollständiger Quellenangabe sind Zitate gewünscht und gestattet. Bitte setzen Sie sich vor der Übernahme von Texten mit  Dr. Hagemann in Verbindung.

Dr. Hagemann- Training ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Wettbewerbern des Auftraggebers anzubieten. Ausnahme: anderes wurde  ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Dr. Hagemann-Training ist zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge verpflichtet, welche ihm durch oder bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden.

Der Auftraggeber von Dr. Hagemann-Training wiederum verpflichtet sich, ebenfalls sämtliche ihm bekannten und bekannt werdenden Vorgänge  – wenn diese nicht öffentlich bekannt sind  – im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses geheim zu halten.

§ 9 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand von Dr. Hagemann-Training ist Münster. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 10 Salvatorische Klausel

Wenn eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam oder nichtig sein sollten oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

An Stelle der  dann rechtsunwirksamen oder nichtigen Bestimmung soll dann vielmehr diejenige Bestimmung vereinbart gelten, die:

=>der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt,
=>dem vermuteten Vertragswillen der Parteien entspricht.